Windenergie im Höhenkirchner Forst

Aktuelles

Die Aufgabe

Klimaschutz geht uns alle an – weil jeder vom Klimawandel betroffen ist und zukünftig noch stärker betroffen sein wird. Jeder muss deshalb seinen Beitrag leisten, damit klimaschädliche Emissionen reduziert werden. Nur so kann der Klimawandel gestoppt oder zumindest verlangsamt werden. Entscheidend ist aber auch, wo und wie unsere Energie erzeugt wird. Das kann und darf nicht „irgendwo" geschehen, sondern muss vor Ort in unseren Gemeinden passieren.
 
Der Landkreis Ebersberg hat bereits 2006 beschlossen, dass er bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern sein möchte. Auch der Landkreis München übernimmt mit seiner 29++ Klima. Energie. Initiative. gemeinsam mit seinen 29 Städten und Gemeinden aktiv Verantwortung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und treibt die Energiewende im lokalen Bereich voran. 
 
Die dringend notwendige Energiewende kann nur gelingen, wenn alle verfügbaren Ressourcen im Bereich Erneuerbare Energien genutzt werden. Deshalb genügt es nicht, Offshore-Windparks in der Nordsee zu fordern. Auch hier bei uns im Süden macht die Windenergie Sinn. Es gibt viele Standorte, die sich gut dafür eignen und raumverträglich sind. Solche Standorte könnten sich auch im Hofoldinger und Höhenkirchener Forst befinden. Daher laufen momentan die Untersuchungen, ob eine Nutzung der Windenergie dort ökonomisch, ökologisch und planerisch sinnvoll ist.

Die ARGE

Windenergie-Anlagen sind weithin sichtbar, auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Um ein Windenergie-Projekt möglichst raumverträglich und unter Wahrung der Interessen der einheimischen Bevölkerung zu prüfen, haben sich die drei Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die Landkreise Ebersberg und München dazu entschlossen, das Projekt Windenergie im Höhenkirchner Forst in interkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln. Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten Ende 2019 zu einer „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Höhenkirchner Forst" (ARGE) zusammengeschlossen. Den Vorsitz der ARGE hat die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn inne. 

Die drei Nachbargemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die beiden Landkreise München und Ebersberg möchten die Planungen zur Umsetzung von Windenergieanlagen auch und insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam vorantreiben, dass die Anlagenstandorte zwar rein auf Höhenkirchner Flur liegen, aber dennoch deutliche Implikationen auf die beiden Gemeinden im Nachbarlandkreis haben werden – sowohl in Bezug auf die Sichtbarkeit durch die Lage an der Landkreis-/Gemeindegrenze als auch durch die Begrenzung der eigenen Wind-Ausbaumöglichkeiten. In enger gemeinsamer Abstimmung sollen daher neben standortbezogenen Machbarkeitsuntersuchungen auch die weiteren Planungen und darüber hinaus – im Falle der Realisierung von Windenergieanlagen – auch die gleichberechtigtefinanziellen Beteiligungsmöglichkeiten durch die anliegenden Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger verfolgt werden. 

Ziel der ARGE ist es den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird.

Erste Voruntersuchungen haben einen wahrscheinlich wirtschaftlichen Betrieb bestätigt. Für die detaillierten Standortuntersuchungen hinsichtlich des Windaufkommens, Natur- und Immissionsschutzes verständigen sich die Kommunen auf gemeinsame Planung nach städtebaulichen Kriterien, um die oben genannten Ziele zu verwirklichen. 

Der ARGE ist bewusst, dass angesichts der immer dringlicher werdenden Klimaproblematik und des beschlossenen Atom- und Kohleausstiegs die wenigen für Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen immer begehrter werden – vor allem auch bei privaten Investoren. Um das Wohl der Kommunen, die Flora und Fauna im Höhenkirchner Forst und die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen, hat sich die ARGE dazu entschieden, selber Einfluss auf die Planung zu nehmen und die Prüfung eines Windenergieprojekts zunächst in eigener Zuständigkeit zu behalten.
 
Eine abschließende Entscheidung, ob im Höhenkirchner Forst Windräder entstehen sollen, ist bisher nicht gefallen.
 
Hierfür müssen noch wesentliche Informationen zur Windhöffigkeit erhoben und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
© Claus Schunk
Unterzeichnung des Standortsicherungsvertrages
v.l.: Norbert Neugebauer, Christoph Göbel, Ursula Mayer, Andreas Lutz, Ernst Eberherr

Der Standort

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn liegt ca. 17 km südöstlich von München. Der kreisrunde Gürtel des Höhenkirchner Forstes umschließt die Gemeinde fast vollständig. Der Höhenkirchner Forst wird durchzogen von der Landkreisgrenze von München und Ebersberg. Die Gemeinde Oberpframmern und Egmating grenzen östlich des Forstes an.
 
Eine Hochspannungsleitung verläuft durch das Gebiet in nord-südlicher Richtung. Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn verfügt über per Flächennutzungsplanung ausgewiesene Wind-Konzentrationsflächen, die insbesondere an die Gemeindegrenzen zu Egmating und Oberpframmern (beide Landkreis Ebersberg) heranreichen. Die Bebauung der Höhenkirchner Konzentrationsflächen mit Windenergieanlagen bewirkt aufgrund erforderlicher Anlagenabstände („Windklau") gleichzeitig den Verzicht auf Anlagen auf eigenen Gemeindeflächen in Egmating und Oberpframmern. Darüber hinaus sind die flächenmäßigen Möglichkeiten in Egmating und Oberpframmern wegen der bayerischen 10 H-Regelung deutlich eingeschränkt bzw. wird der Verwaltungsaufwand zur Durchführung einer kommunalen Bauleitplanung gemäß Art. 82 BayBO als vergleichsweise hoch eingeschätzt.

Auf drei Standorten in den Konzentrationsflächen und außerhalb des 10H-Bereichs könnte nach den ersten Einschätzungen jeweils eine Windenergieanlage errichtet werden. Durch die bereits vorhandene gute Erschließung des Gebiets mit Forstwegen könnten die Baumaßnahmen besonders umweltverträglich durchgeführt werden. Zudem gibt es bereits jetzt viele Freiflächen, an denen nach Windbruch und Borkenkäfer-Befall schon viele Bäume gefällt wurden und somit für potentielle Bauflächen relativ wenig Rodung vorgenommen werden müsste.
 
Die erforderlichen Eingriffe lassen sich daher auf ein Minimum reduzieren, sodass der Flächenbedarf je Windenergieanlage voraussichtlich bei nur 2.500 m² liegen wird (der durchschnittliche Flächenbedarf einer Windenergieanlage liegt mit rund 3.750 m² bei etwa der Hälfte eines Fußballfeldes).  

Noch dazu steht in jedem Falle fest: Durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst wird sich die Waldfläche nicht verringern. Der Höhenkirchner Forst ist als Bannwald ausgewiesen. Das bedeutet, dass jede aus der Waldnutzung fallende Fläche in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Forst durch Wiederaufforstung nicht bewaldeter Flächen ausgeglichen werden muss. Klar ist, dass die Aufforstung höchsten Anforderungen an die Qualität der Kompensation z.B. hinsichtlich der Baumartenzusammensetzung oder der Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel genügen wird. Der Forst hat dadurch die Chance sich nachhaltig gesund zu entwickeln.
*Abstände von 2000 Meter zu den geschlossenen Ortschaften und mind. 800 Meter zu Gebäuden im Außenbereich und Einzelgehöfte
Quelle für die Hintergrundkarte ist die bayerische Vermessungsverwaltung

Nächste Schritte

Windenergie & FAQ

Daten und Fakten zur Windenergie

Stand der Technik

Ökobilanz

Genehmigung

10H-Regelung

Artenschutz

Klimaschutzleistung

Landschaft

Versorgungssicherheit

Schwachwindgebiet

Gerechtigkeit

Schall

Schattenwurf

Infraschall

Nachtbefeuerung

Rückbau & Recycling

Alle Daten und Fakten zur Windenergie finden Sie auch nochmal kompakt in unserem Faktenpapier zusammengefasst.

FAQ

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigst gestellten Fragen zum Projekt Windenergie im Höhenkirchner Forst.

Themengebiet Prozess / Verfahren / Terminierung

Wann und wie werden die Ergebnisse der derzeitigen Untersuchungen öffentlich bekannt gegeben?
Nach Beendigung der Untersuchungen werden diese den Gremien

Wer entscheidet schlussendlich darüber, ob die Anlagen tatsächlich gebaut werden?
Nach erfolgter Genehmigung entscheiden die an der ARGE beteiligten Kommunen, ob die Windenergieanlagen gebaut werden.

Von wie vielen Windrädern sprechen wir im Höhenkirchner Forst?
Die aktuellen Planungen umfassen drei Windenergieanlagen. Für jede Gemeinde wäre eine Bürgeranlage angedacht.

Was passiert, wenn einer oder mehrere Bürgermeister der in der ARGE zusammengeschlossenen Gemeinden den Bau der Windenergieanlagen ablehnt/ablehnen?
Die Konzentrationsflächen sind im Höhenkirchner Forst auf Höhenkirchner Flur ausgewiesen und sollte Baurecht bestehen und es einen positiven Bescheid geben, dann können die drei Windenergieanlagen auch gebaut werden. Sollte sich Oberpframmern und/oder Egmating gegen die Weiterführung des Projekts aussprechen, kann es möglich sein, dass Höhenkirchen-Siegertsbrunn die Kapazitäten ausschöpft.

 

Themengebiet Bürgerbeteiligung


Wie ist die Bürgerbeteiligung konkret geplant? Ab welchem Betrag kann man einsteigen?
Eine finanzielle Beteiligung der Bürger*innen ist vorgesehen und Grundpfeiler des Projekts. Detailfragen werden geklärt, sobald die Anlagen umgesetzt werden.

Wann gibt es Informationen darüber, wie man sich als Bürger*in beteiligen kann?
Sobald geklärt ist, ob das Projekt weiterverfolgt wird, wird über die Beteiligungsmöglichkeiten gesprochen.

Werden sich auch Bürger*innen aus anderen Gemeinden beteiligen können?
Dies ist noch nicht geklärt. Wird aber bei den möglichen Beteiligungsmöglichkeiten besprochen.

Wie werden die Bürger*innen der anderen anliegenden Gemeinden, also vor allem Grasbrunn (mit Harthausen), Putzbrunn und Hohenbrunn über die Planungen informiert?
Es ist vorgesehen, auch diesen Gemeinden eine Beteiligung zu ermöglichen. In welcher Art und in welchem Umfang dies erfolgen kann, wird in der nächsten ARGE-Sitzung besprochen.

Falls sich die Gemeinden gegen einen Bau der Anlagen entscheiden, können dann private Investoren "übernehmen"?
Dies entscheidet der Grundstücksbesitzer, die Bayerischen Staatsforsten.

Wer ist der Betreiber /Investor?
Das ist noch nicht entschieden und wird in der ARGE erarbeitet, wenn klar ist, dass gebaut wird. Bürgerbeteiligung ist allerdings vorab schon gesetzt.

Kann man dann den Strom direkt von den Windrädern beziehen?
Die Vermarktung des erzeugten Stroms ist noch nicht geklärt. Es sind durchaus regionale Vermarktungsmöglichkeiten denkbar. Im Landkreis Ebersberg gibt es bereits das Produkt Eberstrom vom Eberwerk, das erneuerbaren Strom aus dem Landkreis Ebersberg für die Bürger*innen des Landkreises Ebersberg anbietet. Ob der Strom der möglichen Windenergieanlagen von Egmating bzw. Oberpframmern über Eberstrom vermarktet wird, ist noch nicht geklärt, aber möglich. 

 

Themengebiet Rechtliches


Die an der ARGE beteiligten Kommunen begründen ihre Initiative damit, selbst die Windkraft-Planung auf dem Gebiet unserer drei Gemeinden aktiv zu steuern. Aber können private Investoren nicht weitere Windräder dazustellen?
Die Fläche des Höhenkirchner Forstes wurde großflächig gesichert, um zu verhindern, dass private Investoren weitere Windenergieanlagen realisieren können. Des Weiteren gilt derzeit in Bayern die 10H-Regel. Nur außerhalb dieser Zonen besteht die baurechtliche Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich. Innerhalb der 10 H bedarf es eines gemeindlichen Bebauungsplans. Das bedeutet, dass in diesem Bereich nur die Gemeinde selbst Baurecht aussprechen kann. Im Höhenkirchner Forst besteht durch die Konzentrationsflächenplanung bereits Baurecht, daher wäre eine mögliche Erweiterung des Windparks theoretisch möglich. In diesem Bereich besteht jedoch aufgrund von notwendigen Abständen zu den geplanten Anlagen (Stichwort: Windklau) keine Möglichkeit weitere Windenergieanlagen zu errichten.

Wem gehören die benötigten Grundstücke heute?
Eigentümer der Flächen sind die Bayerischen Staatsforste.

Wie wird der erzeugte Strom vermarktet?
Wenn die geplanten Windenergieanlagen in der EEG-Ausschreibung berücksichtigt werden, gibt es eine gesetzliche Planungssicherheit für Stromabnahme und Vergütung. Diese gilt für das Jahr der Inbetriebnahme und für die folgenden 20 Jahre.

Wo ist die Konzentrationsflächenplanung für den Landkreis Ebersberg von 2012 einsehbar? Die Konzentrationsflächenplanung ist auf der Homepage der Energieagentur Ebersberg-München einsehbar unter: www.energieagentur-ebe-m.de/Wissen/12/Konzentrationsflchenplanung 

Themengebiet Klimaschutz und Energiewende / Energieerzeugung / Versorgungssicherheit


Werden die CO
2-Einsparungen in Deutschland eine signifikante Auswirkung auf die Globaltemperatur haben?
Ja. Zweifellos trifft das nicht zu, wenn nicht alle Länder ihre eingegangenen Verpflichtungen aufgrund der Pariser Vereinbarungen erfüllen. Deutschland trifft eine besondere Verantwortung zu handeln, weil unser Ausstoß mehr als doppelt so hoch ist wie er uns aufgrund unserer Bevölkerungszahl zusteht, weil wir uns es wirtschaftlich leisten können, weil wir über die notwendigen Technologien verfügen und weil uns sehr viele andere Länder zum Vorbild nehmen.

Wie hoch ist der menschliche Anteil am Gesamtausstoß des CO2?
Ca. 0,04 Volumenprozent. Dies verleitet Klimaskeptiker zur Vermutung, dass dieser geringe Anteil keine so enormen Auswirkungen haben könne. Doch der geringe Wert täuscht über die Klimawirkung von Kohlendioxid hinweg. Wichtiger als die Konzentration ist schließlich die Wirkung, so wie der Mensch kiloweise Zucker essen kann, aber wenige Nanogramm eines Giftes ausreichen können, um zu töten. Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von rd. 280 ppm (parts per million) auf rd. 410 ppm erhöht. 

Wer sichert den Wind, wenn wir ihn brauchen und woher kommt der Strom bei Windflaute und Dunkelheit?
Photovoltaik und Windenergie ergänzen sich ganz hervorragend. Die Sonne scheint vorwiegend im Sommer und tagsüber. Der Wind nimmt in den Abend-& Nachstunden sowie im Winter zu. Ergänzt werden müssen diese beiden Technologien mit Biomasse und durch geeignete Speichersysteme.

Könnten nicht Stromleitungen von Norddeutschland nach Süddeutschland eine Alternative sein?
Die Akzeptanz der Stromleitungen ist leider auch nicht sehr hoch. Es ist doch wichtig die Wertschöpfung in der Region zu halten und das Abwandern der Firmen in den Norden, aufgrund dortiger geringerer Strompreise, zu verhindern. Außerdem verbessert eine bundesweite Verteilung von Windenergieanlagen die Versorgungssicherheit.

Wieso redet man im Kontext der Energiewende nur über den <25% "Stromsektor", was ist mit dem "Wärmesektor", der mehr als 50% im Endenergieverbrauch ausmacht?
Die Wärmewende ist ein Teil der Energiewende, die es genauso zu meistern gilt wie die Stromwende. Ohne die Wärmewende ist die Energiewende nicht schaffbar. Jedoch wird die Sektorenkopplung immer wichtiger, da in Zukunft viele Wärmeerzeuger von Strom betrieben werden (z.B. Wärmepumpe) sowie der Verkehrssektor elektrifiziert werden wird. Nach einer Studie von Prof. Quaschning (Hochschule Berlin, 2016) wird sich der deutsche Gesamtstrombedarf mehr als verdoppeln, um dann auch Wärme und Mobilität ohne Erdöl, Erdgas oder Kohle abzudecken.

Warum sind bei den erneuerbaren Energien vorwiegend nur Photovoltaik und Wind genannt. Wie sieht es mit anderen erneuerbaren Energien wie Geothermie und Biomasse aus?
Im „Team der Erneuerbaren Energien" aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie kann auf keine der Optionen regenerativ Energie zu erzeugen verzichtet werden.  Wir empfehlen hier absolute Technologieoffenheit. Jede der genannten Energieformen hat bestimmte Stärken, aber auch Schwächen. Die großen Mengenpotenziale, die wir für eine echte Energiewende brauchen, können nur Sonne und Wind liefern. Das Tiefengeothermie-Potential im Landkreis München ist außergewöhnlich hoch und sollte maximal ausgeschöpft werden. Dies wird uns auch im Stromsektor aber vor allem im Wärmesektor weiterhelfen.

Welche Priorität wird diese Anlage bei der Stromproduktion im Vergleich zu "herkömmlichen" Anlagen (Atom, Gas, Kohle) haben?
Der Ausstieg aus Atom und Kohle wurde vom Bund bereits beschlossen. Auch Erdgas ist fossil und wird in einer postfossilen Energiewelt keine große Rolle mehr spielen. In einer "dekarbonisierten" Gesellschaft wird die benötigte Energie ausschließlich regenerativ erzeugt.

Stimmt es, dass eines der geplanten Windräder in etwa so viel Strom liefern würde wie PV-Anlagen auf 1000 EFH-Dächern?
Das ist richtig, wenn man den Jahresstromertrag eines Windrads von 7 Mio. Kilowattstunden mit dem Stromertrag einer PV-Anlage vergleicht: Mit 1 Kilowatt peak (kWp) produziert man jährlich bei einer Südausrichtung rd. 1.000 Kilowattstunden Solarstrom. Die meisten PV-Anlagen auf Hausdächern von Einfamilienhäusern sind zwischen 5 kWp und 10 kWp groß. 1.000 Einfamilienhäuser mit einer 7 kWp großen PV-Anlage können demnach genauso viel Strom erzeugen, wie eine Windenergieanlage.

Wieviel qm Solaranlage könnten für die Kosten der Windkraftanlagen gebaut werden?
Dies ist schwer zu pauschalisieren. Eher können die Stromgestehungskosten von Photovoltaik mit denen von Windenergieanlagen verglichen werden. Die Stromgestehungskosten für PV-Anlagen (je nach Anlagentyp und Einstrahlung) liegen zwischen 3,71 und 11,54 Ct/kWh, die Stromgestehungskosten von Onshore-Windenergieanlagen liegen zwischen 3,99 und 8,23 Ct/kWh. Damit sind PV-Anlagen und Onshore-Windenergieanlagen sowohl unter den erneuerbaren Energien als auch den fossilen Kraftwerken im Mittel die kostengünstigsten Technologien in Deutschland. (Quelle: ISE Frauenhofer Stromgestehungskosten erneuerbare Energien März 2018) 

Themengebiet Wirtschaftlichkeit / Windmessung

Welche staatliche Förderung gibt es bei Windenergieanlagen?
Das Projekt trägt sich durch die für 20 Jahre garantierte EEG-Vergütung aus dem Erneuerbaren Energie Gesetz. Möglichkeiten für kommunale oder staatliche Zuschüsse sind uns nicht bekannt.

Zu welchem Strompreis kann der erzeugte Strom verkauft werden?
Windkraftanlagen werden nach dem EEG (Erneuerbaren Energie Gesetz) vergütet. Die Höhe der Vergütung wird mittels Ausschreibung gewonnen. Bei der letzten Ausschreibung lag der Zuschlagswert bei 6,14 Ct/kWh. Die tatsächliche Vergütung errechnet sich aus diesem Zuschlagswert für den Referenzstandort mit einem Korrekturfaktor des Gütefaktors bei Schwachwindregionen. 

Hat die Windmessung schon begonnen, wo wird gemessen?
Ja, die Windmessung startete im Juni bis Ende dieses Jahres. Das Messgerät steht auf einer Lichtung in der Nähe der möglichen Standorte.

Welche Windgeschwindigkeiten brauchen die Anlagen, um effizient produzieren zu können?Neben zu schwachem Wind, ist auch Starkwind ein Problem?
Anlagen, die bei uns in Südbayern geplant werden, sind für die regionalen Windverhältnisse mit großen Rotorflächen und den Generatoren optimiert. Daher beginnen sie schon bei wenig Wind Strom zu erzeugen und erreichen relativ bald ihre Nennleistung. So kann möglichst viel Energie aus dem Wind gewonnen werden. Die Anlagen beginnen mit der Stromproduktion bei rund 3 m/s Wind. Die volle Leistung wird bei Windgeschwindigkeiten von ca. 10-12 m/s erreicht. Bis Windgeschwindigkeiten von 25-33 m/s produzieren Anlagen dann auf Volllast. Bei höheren Geschwindigkeiten beginnt die "Sturmabschaltung", bei der mit steigender Windgeschwindigkeit die Flügel langsam aus dem Wind gedreht werden, bis die Anlage zum Stehen kommt. Dies dient dazu, die Anlagenteile bei sehr starken Stürmen zu schonen.

Wann ist in Deutschland eine Sättigung von erneuerbarem Strom erreicht, weil der produzierte Strom in den Spitzen nicht mehr abgenommen wird?Tatsache ist, dass wir sowohl Speicherlösungen (z.B. Power to Gas) als auch eine europäische Stromverbundslösung brauchen um auch zukünftig und günstig dauerhaft ausreichend Strom zur Verfügung zu haben. Langfristig wird der Stromverbrauch noch deutlich steigen, um auch Wärme und Mobilität ohne Erdöl, Erdgas und Kohle abzudecken.

Themengebiet Rückbau / Recycling

Wie erfolgt der Rückbau incl. Recycling der Windrad-Flügel?
Die für Fundament, Turm und die technische Ausstattung verwendeten Materialien Beton und Metalle können vollständig recycelt und für andere Zwecke wiederverwendet werden, z.B. im Straßenbau. Verbundwerkstoffe für Gondel und Rotorblätter (Glasfaserverstärkte Kunstharze – kurz GFK) können energetisch und stofflich verwertet werden. Weitere Infos hierzu finden Sie oben unter "Fakten zur Windenergie - Rückbau & Recycling".

Wer zahl die Kosten für den Rückbau der Windräder?
Eine Windenergieanlage kann nur genehmigt und gebaut werden, wenn bereits vor dem Bau nachgewiesen ist, dass die Kosten für den Rückbau vorhanden und hinterlegt sind. Hier werden die Kosten nach aktuellem Stand der Technik sehr großzügig abgeschätzt. Mit der Weiterentwicklung der Recycling Technologie ist davon auszugehen, dass die Kosten eher sinken werden. Mit diesem Vorgehen kann sichergestellt werden, dass die Windenergieanlagen nach Ende der Betriebszeit rückstandslos rückgebaut werden können.

Beinhaltet der Rückbau auch den Sockel?
Die Kosten für den Rückbau beinhalten selbstverständlich alle Kosten, auch die für den Rückbau des Fundamentes. Eine weitere Waldrodung ist nicht vonnöten, vielmehr kann die baumfreie Fläche nach dem Rückbau vollständig wieder aufgeforstet werden.


Themengebiet Technik / Effizienz / Flächennutzung


Wie hoch ist der CO
2-Aufwand zur Herstellung der Windkraftanlagen und wie hoch der Aufwand zur Entsorgung der Anlagen?
Die Herstellungsenergie einer Windenergieanlage liegt bei ca. 3.500 MWh. Bei einem erwarteten Ertrag von ca. 7.000 MWh pro Jahr, hat sich die Anlage demnach bereits bei 6 Monaten energetisch amortisiert.  

Wie hoch sind die Windräder?
Der Turm mit Rotorblatt wird eine Gesamthöhe von ca. 240 m haben.

Warum stehen Windräder manchmal?
Gelegentlich können Windräder auch abgeschaltet werden, sollte ein Überangebot an konventionellem Strom im Netz sein. Dies wird zukünftig jedoch weniger werden, da ein optimiertes und leistungsfähiges Netz zukünftig mehr Windstrom aufnehmen und Angebot und Nachfrage besser miteinander in Einklang wird bringen können. Manchmal stehen Windräder aber auch, da einfach nicht genügend Wind weht. Auch Wartungen und Reparaturen sind häufig der Grund für zeitweise Abschaltungen. Stillstände können auch zum Schutz der Vögel und Fledermäuse zu Brut- und Ausflugszeiten sein. Zum Schutz von Anwohnern werden Anlagen ebenfalls abgeschaltet, wenn sie z.B. bei tiefstehender Sonne länger als 30 Minuten am Tag Schatten auf anliegende Wohngebäude werfen.   

Wie groß ist die Fläche im Höhenkirchner Forst, die für die Windenergieanlagen benötigt werden (inkl. Zuwegungen)?
Es handelt sich um ca. 0,9 ha dauerhaft entwaldete Fläche und ca. 0,9 ha Fläche, die nach dem Bau der Anlagen direkt an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden. Für die gerodeten Flächen werden 1,2-malige Ersatzaufforstungen am Waldrand gefordert.

 

Themengebiet Lärm/Infraschall

Ist Infraschall für die Menschen gesundheitsschädlich?
Wir verweisen hier auf eine Ausarbeitung des bayerischen Landesamts für Umwelt
Fazit: Da die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung (Immissionen) deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenergieanlagen beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall sind erst bei sehr hohen Pegeln zu erwarten, die dann im Allgemeinen auch wahrnehmbar sind. Nachgewiesene Wirkungen von Infraschall unterhalb dieser Schwellen liegen nicht vor"

Gibt es bereits ein Schallimmissionsgutachten?
Ein Schallimmissionsgutachten gibt es noch nicht. Dieses wird erst im Rahmen der BImSchG (BundesimmissionSchutzGesetz) Genehmigung erstellt. Sollte sich die ARGE nach Abschluss der jetzt laufenden Untersuchungen für die Planung von Windenergieanlagen entscheiden, so wird in das Genehmigungsverfahren gegangen und ein Schallimmissionsgutachten erstellt.

Würde ein Windrad auch dann gebaut werden, wenn der Pegel von den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten für Lärm überschritten wird?
Die Grenzwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) müssen eingehalten werden. Ohne deren Einhaltung ist eine Genehmigung der Windenergieanlagen nicht möglich.

Wie hoch sind die Grenzwerte für Wohngebäude im Außenbereich (z.B. Neuorthofen)?
Die Grenzwerte für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete sind nach der TA Lärm gleich. Diese liegen auch bei Kleinsiedlungsgebiete bei 40 dB(A) nachts. 

Themengebiet Windenergie im Wald

Ist eine Ersatzaufforstung geplant?
Ja der Eingriff in die Natur erfordert Ersatzzahlungen und eine Ersatzaufforstung in Höhe von ca. 1,2-mal der Rodungsfläche direkt am Forst. 

Themengebiet Landschaftsbild


Warum baut man die Windräder nicht ausschließlich an den Autobahnen entlang, wo es bereits einen Eingriff in die Natur gibt?
Auch hier gelten Emissionsschutzregeln und deshalb sind bei weitem nicht alle Flächen umsetzbar.

Wer bekommt die Ersatzgeldzahlung für den Eingriff ins Landschaftsbild?
Diese Gelder müssen vom Projektierer an den bayerischen Naturschutzfonds geleistet werden. Diese sind somit in dem Gesamtprojektkosten fest mit eingeplant. Das Geld kann dann wiederrum vor Ort für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen verwendet werden. Über die Verwendung entscheidet das örtlich zuständige Landratsamt (untere Naturschutzbehörde). Anregungen und Vorschläge leiten wir gerne weiter.

Wie werden die Windenergieanlagen aussehen?
Der Auftrag zur Visualisierung der Windenergieanlagen (Ansichten der WEA von verschiedenen Orten in den Gemeinden) wurde bereits an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben. Wir hoffen, diese bald veröffentlichen zu können.

 

Themengebiet Artenschutz


Wie schnell lässt sich ein Windrad abschalten – aus vollem Betrieb? Wie lange dauert es bis zum Stillstand der Rotoren?
Das Abschalten ist innerhalb kürzester Zeit (wenige Sekunden) möglich. Dabei werden die Flügel eingedreht, sodass die Windströmung abreißt und das Windrad sofort zum Stehen kommt.

Sind nachtaktiven Vögel wie Uhu, Eulen sowie Fledermäuse durch die Windenergieanlagen gefährdet?
Hier wird zwischen Vögeln und Fledermäusen unterschieden: Nachtaktive Vögel (Eulen und Käuze etc.) werden in mehreren Begehungen nachts detailliert untersucht. Dies wurde im Höhenkirchner Forst bereits im Februar begonnen und die Untersuchungen dauern immer noch an. Fledermäuse werden momentan auch untersucht. Hier liegt der Schwerpunkt aber auf den Quartieren am Boden, sodass sichergestellt werden kann, dass im Rahmen des Baus keine wertvollen Strukturen und Strukturverbünde zerstört werden. Die Sicherheit der nachts auf Rotorhöhe fliegenden Fledermäuse wird durch ein Gondelmonitoring (Aufzeichnung aller Rufe in Rotorhöhe) während der ersten beiden Betriebsjahre und durch einen daraus abgeleiteten Abschaltalgorithmus während der gesamten Betriebsdauer sichergestellt. Durch den Abschaltalgorithmus wird das Windrad bei fledermausfreundlichen Bedingungen (wenig Wind, warme Temperaturen, kein Niederschlag) nachts konsequent abgeschaltet. 

Was wird bei der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht?
Die Untersuchungen decken alle Teilbereiche ab. Es wird untersucht, welche Vögel und Tierarten im Forst vorkommen. Es wird geklärt, welche Tiere gefährdet sein könnten. Zudem wird auch der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bewertet.

Werden Lebensräume von Tieren und Vögeln durch den Bau und den Betrieb der Anlagen gestört oder vernichtet?
Der Bau eines Windrads bedeutet, wie jedes andere Bauprojekt, zweifelsohne einen Eingriff in den Naturhaushalt. ABER: selbstverständlich wird schon beim Bau auf den Schutz der Tiere geachtet. So wird beispielsweise momentan untersucht, ob es ein Haselmausvorkommen vor Ort gibt. Wird dies festgestellt, kommen Bauzeitenbeschränkungen zum Tragen. Werden beispielsweise Gelbbauchunken festgestellt, wird ein Amphibienschutzzaun aufgestellt. Es wird gerade auch geprüft, ob Waldschnepfen vorkommen, diese sind eher schallempfindlich. Wird ein Vorkommen festgestellt, werden Ausweichquartiere geschaffen. Wald (und damit Lebensraum), der für die Baufelder weichen muss, wird an anderer Stelle neu aufgeforstet. 

Themengebiet Standort / Wasserschutzgebiet


Steht der Standort bereits fest?
Die groben Standorte sind durch die 10H-Regel und die Konzentrationsflächen vorgegeben.

Ist es richtig, dass die 10 H Regel kein Muss ist und Gemeinden hier Spielraum haben?
Wenn alle Emission- und naturschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden können, kann die Gemeinde durch Bauleitplanung Flächen für Windanlagen ausweisen, die einen geringeren Abstand als 10H aufweisen.

Wie wird die Wasserreinheit bei Tiefbauarbeiten im Wasserschutzgebiet (Auf- und Rückbau) sichergestellt?
Windenergie und Wasserschutz stehen sich nicht grundsätzlich entgegen, eine Windenergieanlage bedeutet keine Gefährdung des Grundwasserschutzes. Aber um Baumaßnahmen im Wasserschutzgebiet durchzuführen bedarf es der genauen Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt. So wird ein Maßnahmenpaket zum Schutz des Wassers erstellt. So können beispielsweise zusätzliche Grundwassermessstellen errichtet werden. 

Themengebiet Sonstiges

Bei Solarparkprojekten im Ausland werden für die Gemeinde gemeinnützige Projekte vom Projektbetreiber mitgetragen (z.B. Schwimmbäder, neue Straßen, Aufforstungsprojekte). Was würde der Projektentwickler den Gemeinden Höhenkirchen und Egmating anbieten?
Die die Einnahmen der Gemeinden durch Gewerbesteuer oder einer Beteiligung verwendet werden, entscheidet der jeweilige Gemeinderat.

Wo genau befinden sich die Windräder in Bruck und in der Gemeinde Fuchstal?
Das Windrad in der Gemeinde Bruck steht bei Hamberg.
Die Windräder in der in der Gemeinde Fuchstal liegen im Kingholz.

Werden die Windenergieanlagen Einfluss auf die Immobilienpreise haben?
Bisherige wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Windkraftanlagen keinen negativen Einfluss auf Immobilienpreise haben. 

 

 
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten als PDF zum Herunterladen.

Weitere Projekte in den Landkreisen Ebersberg und München 

Neben dem Höhenkrichner Forst gibt es auch eine Projektidee im Hofoldinger Forst. Alle Informationen zum Planungsstand dort finden Sie hier.

Kontakt

Wir stehen Ihnen zur Verfügung

Ansprechpartner

Für Ihre Fragen und Anliegen rund um das Thema Windenergie und das mögliche Projekt im Höhenkirchner Forst steht Ihnen die Servicestelle Wind der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH jederzeit gerne zur Verfügung.

Servicestelle Wind der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

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08092 33090-40